Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Garten- und Landschaftsbauleistungen zwischen Garten- und Landschaftsbau Yasar (Einzelunternehmen), Waltroper Straße 25a, 44536 Lünen, vertreten durch Engin Yasar (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Da Leistungen im Garten- und Landschaftsbau in aller Regel individuell nach Besichtigung, Aufmaß oder Beschreibung des Auftraggebers kalkuliert werden, erfolgt eine Preisangabe grundsätzlich erst „auf Anfrage". Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt – eine Bestätigung per E-Mail oder WhatsApp genügt hierfür.
Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Wünscht der Auftraggeber während der Ausführung zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren, werden diese als Nachtrag gesondert vereinbart und berechnet.
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Rechnungen sind, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei umfangreicheren Aufträgen kann der Auftragnehmer eine angemessene Anzahlung verlangen; diese wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau sind jedoch in erheblichem Umfang witterungsabhängig (z.B. Frost, Starkregen, Bodenverhältnisse). Verzögerungen, die durch ungünstige Witterung, höhere Gewalt oder von den Parteien nicht zu vertretende Umstände (z.B. Lieferverzögerungen bei Baumaterial) entstehen, berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Verschiebung des Termins, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das zu bearbeitende Grundstück zum vereinbarten Termin zugänglich ist, und weist den Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte, nicht offensichtlich erkennbare Leitungen, Rohre oder sonstige Hindernisse im Erdreich (z.B. Strom-, Wasser- oder Gasleitungen, Bewässerungssysteme) hin. Für Schäden, die durch nicht mitgeteilte, dem Auftraggeber bekannte Hindernisse entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.
Sofern im Angebot nicht anders angegeben, ist die fachgerechte Entsorgung von im Rahmen der Arbeiten anfallendem Grünschnitt, Aushub oder Bauschutt nicht automatisch im Preis enthalten und wird gesondert vereinbart bzw. ausgewiesen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei Werkleistungen (z.B. Pflaster-, Terrassen- und Zaunbauarbeiten) richtet sich die Gewährleistung nach Werkvertragsrecht. Bei der Lieferung und Pflanzung von Gehölzen, Rasen und sonstigen Pflanzen weist der Auftragnehmer darauf hin, dass ein Anwachsen bzw. Fortbestehen der Pflanzen von Faktoren abhängt, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (u.a. Witterung, Bodenbeschaffenheit, Pflege durch den Auftraggeber nach Übergabe); eine Anwuchsgarantie wird nur übernommen, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, ferner für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Geliefertes Material (z.B. Pflastersteine, Zaunelemente, Pflanzen) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Kündigt oder storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag, nachdem der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht oder Material bestellt hat, kann der Auftragnehmer Ersatz der bereits entstandenen Kosten sowie des ihm entstandenen Schadens verlangen, soweit gesetzlich zulässig.
Schließt ein Verbraucher mit dem Auftragnehmer einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefon, E-Mail, WhatsApp), kann ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB zustehen. Nähere Einzelheiten hierzu, insbesondere Fristen, Voraussetzungen und die Rechtsfolgen eines Widerrufs, ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt dies nur insoweit, als dadurch der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes gewährte Schutz nicht entzogen wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.